Als Mitglied der Steuerberaterkammer sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. In ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) an.
Gebührenbeispiele
- 1. Beispiel: Einkommensteuererklärung
- 2. Beispiel: Jahresabschluss
- 3. Beispiel: Buchführung
- 4. Beispiel: Lohnbuchführung
Die Vergütung setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBVV nach
- der Bedeutung der Angelegenheit
- dem Umfang
- der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
Alle Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikations-Dienstleistungen nach § 16 StBVV (maximal EUR 20,-), sowie zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %)
Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für die von uns angebotenen Leistungen. Hierfür entstehen selbstverständlich keine Gebühren.
Hinweis
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 55 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Gebührenbeispiele
Einkommenssteuererklärung mit positiven Einkünften von € 40.000 mit zwei vermieteten Immobilien (Einnahmen € 25.000 und € 12.000) sowie Einnahmen aus dem Kapitalvermögen (z. B. Sparzinsen, Bausparzinsen, Dividenden, Einnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren) in Höhe von € 10.000:
Erstellung der Einkommensteuererklärung: (Gebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV) | ||||
Gegenstandswert | € 40.000,00 | 2/10-Gebühr | Tabelle A | € 212,20 |
Ermittlung der Vermietungseinkünfte: (Gebühr nach § 27 Abs. 1 StBVV) | ||||
1. Objekt: Gegenstandswert | € 25.000,00 | 4/20-Gebühr | Tabelle A | € 161,20 |
2. Objekt: Gegenstandswert | € 12.000,00 | 4/20-Gebühr | Tabelle A | € 123,60 |
Ermittlung der Kapitaleinkünfte: (Gebühr nach § 27 Abs. 1 StBVV) | ||||
Gegenstandswert | € 10.000,00 | 2/20-Gebühr | Tabelle A | € 57,10 |
Gesamtgebühren | € 554,10 |
a) Erstellung Gewinnermittlung Gewerbebetrieb (Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlageverzeichnis) bei einem Jahresumsatz von € 150.000 (Gebühr nach § 25 Abs. 1 StBVV) | ||||
Gegenstandswert | € 150.000,00 | 10/10-Gebühr | Tabelle B | € 444,00 |
b) Bei Bilanzierenden: Erstellung Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit Anlagenverzeichnis, Jahresumsatz € 300.000, Bilanzsumme € 100.000 (Gebühr nach § 35 Abs. 1 StBVV) | ||||
Gegenstandswert | € 200.000,00 | 20/10-Gebühr | Tabelle B | € 1.034,00 |
Monatliches Kontieren und Erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle, Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen, einschl. elektronischer Übermittlung an die Finanzbehörden, Erstellung monatlicher Betriebswirtschaftlicher Auswertungen mit Summen- und Saldenlisten, sowie Archivierung der Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bei einem Jahresumsatz von a) € 100.000 b) € 500.000 c) € 1.000.000:
(Gebühr nach § 33 Abs. 1 StBVV)
a) Gegenstandswert | € 100.000,00 | 5/10-Gebühr | Tabelle C | € 88,50 |
b) Gegenstandswert | € 500.000,00 | 5/10-Gebühr | Tabelle C | € 241,50 |
c) Gegenstandswert | € 1.000.000,00 | 5/10-Gebühr | Tabelle C | € 411,50 |
Lohnbuchführung einschließlich der Führung der Lohnkonten, sowie der Anfertigung der Gehaltsabrechnungen und Erstellung der monatlichen Lohnsteueranmeldungen:
Gebührensatz pro Gehaltsabrechnung: | |
ab 50 Arbeitnehmern | € 6,00 |
ab 30 Arbeitnehmern | € 8,00 |
ab 20 Arbeitnehmern | € 10,00 |
ab 10 Arbeitnehmern | € 12,00 |
bei 5 bis 9 Arbeitnehmern | € 15,00 |
bei 1 bis 4 Arbeitnehmern | € 18,00 |
Außerdem berechnen wir folgende zusätzliche Leistungen, sofern diese anfallen: | |
Für die erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten je Arbeitnehmer | € 11,50 |
Für die Erstellung von Lohnfortzahlungsanträgen die Zeitgebühr (i.d.R. 0,25 h x € 98,00) | € 24,50 |
Für die Erstellung von Jahresmeldungen mit Ausdruck und elektronischer Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen die Zeitgebühr (i.d.R. 0,5 h x € 98,00) | € 49,00 |
Für die unterjährige Abmeldung/das Ausscheiden von Arbeitnehmern mit Ausdruck und elektronischer Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen die Zeitgebühr (i.d.R. 0,5 h x € 98,00) | € 49,00 |
Für die Erstellung der Beitragsnachweise je Krankenkasse, einschließlich elektronischer Übermittlung, die Zeitgebühr von € 24,50 (0,25 h x € 98,00) je Krankenkasse | € 24,50 |
Für die Erstellung der Berufsgenossenschaftsmeldung die Zeitgebühr (i.d.R. 0,5 h x € 98,00) | € 49,00 |
Alle Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikations-Dienstleistungen nach § 16 StBVV (maximal EUR 20,-), sowie zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %).